allgemeine geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Zweirad - Maicher und dem Kunden - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Zweirad - Maicher nicht an, es sei denn, Zweirad - Maicher hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
Zweirad - Maicher verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Zweirad - Maicher zum Rücktritt berechtigt.

§ 3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von Zweirad - Maicher verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird in Form einer einmaligen Abbuchungsermächtigung nach Auslieferung eingezogen. Der Besteller hat auch die Möglichkeit den Kaufpreis per Vorkasse in Form einer Überweisung oder Zahlschein zu zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Zweirad - Maicher berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern. Falls Zweirad - Maicher ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Zweirad - Maicher berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von gerhard. maicher@t-online.de anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von Zweirad – Maicher Ansbach.

§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung/ Rückgaberecht
Wichtig: Weil personalisierte Waren nach Kundenwünschen und Kundenangaben angefertigt werden und auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind ist die Rücknahme personalisierter Waren ausgeschlossen. Zweirad – Maicher Ansbach weist ausdrücklich darauf hin, dass das Widerrufsrecht und das Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB ausgeschlossen ist (§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Liegt ein von Zweirad – Maicher zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist Zweirad – Maicher Ansbach zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Zweirad – Maicher zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Zweirad – Maicher Ansbach haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Zweirad – Maicher Ansbach nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Zweirad – Maicher ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern Zweirad – Maicher Ansbach fahrlässig eine Vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Kaufdatum. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des EU-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Ansbach. Zweirad - Maicher ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen. 01.02.2008, Ansbach

§ 9 Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr, beginnend ab Lieferung der Ware. Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich nach Anlieferung schriftlich bei uns erfolgen. Im Falle des Unternehmerrückgriffs –im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen- ist für die Bearbeitung von Ansprüchen die Vorlage des Originalverkaufsbeleges aus dem Weiterverkauf, sowie bei Fahrrädern das Original des Übergabeprotokolls (zwischen Käufer und Endverbraucher) aus dem Weiterverkauf vorzulegen. Bei Einbau von Teilen, oder Komponenten wird die Fertigkeit, Sorgfalt und Sachkenntnis eines Mechanikers vorausgesetzt. Grundsätzlich gehen alle Versand- und Verpackungs- sowie Aus- und Einbaukosten zu Lasten des Käufers. Ansprüche auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn sind stets ausgeschlossen. Bei berechtigten Ansprüchen bleibt es uns überlassen, entweder kostenlosen Ersatz zu liefern oder den Wert in Ware bzw. einen Teilwert gutzuschreiben. Nimmt der Käufer Änderungen oder Reparaturen an der bemängelten Ware eigenmächtig vor, so sind wir von jeder Gewährleistungsverpflichtung befreit.



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